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Adressauskunftsbegehren (mit Interessensnachweis)

Die Gemeinde erteilt berechtigten Stellen in begründeten Fällen Adressauskünfte. Privatpersonen und Firmen reichen ihre Anfrage schriftlich ein. Adressauskünfte können nur unter Anwendung des Datenschutzes erteilt werden. Der Anfrage sind eine Begründung und ein Interessennachweis beizulegen. Adressauskünfte an Privatpersonen und private Unternehmen sind kostenpflichtig.

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 13.00
(inkl. Porto von CHF 3.00)

Bemerkung

Bitte füllen Sie das Formular aus. Bei mit einem * gekennzeichneten Feldern ist die Eingabe obligatorisch.

Unterlagen

Interessennachweis

Verfahren

Nach vorliegen der Anfrage und des Interessennachweises wird das Gesuch geprüft. Ist ein schutzwürdiges Interesse gegeben, wird Ihnen die Adressauskunft schriftlich mitgeteilt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.