Hinterlegung letztwilliger Verfügung
Beim Teilungsamt Udligenswil können ausschliesslich folgende Dokumente deponiert werden:
Verfügungen von Todes wegen
- Testament (einseitiges Rechtsgeschäft; eigenhändig oder öffentliche Urkunde)
- Ehe- und/oder Erbvertrag (mehrere Parteien; öffentliche Urkunde)
- Konkubinatsverträge ohne erbrechtliche Regelung
Die Abgabe/Hinterlegung einer Verfügung von Todes wegen kann persönlich am Schalter oder per Post (nur mit einer Vollmacht) erfolgen.
Die Aushändigung am Schalter ist durch den Deponenten mit seiner Unterschrift und einem Ausweis zu bestätigen. Bei gemeinsamen Verfügungen müssen beide Unterschriften vorhanden sein. Eine Aushändigung auf dem Postweg ist nur gegen Vorweisen einer Vollmacht oder eines Auftrages möglich.
Die Auswechslung (Herausgabe und Hinterlegung eines neuen Dokumentes) ist kostenlos möglich. Für die Neueinlage einer Verfügung von Todes wegen, die ohne Vermerk und über längere Zeit hinausgenommen wurde, wird neu verrechnet.
Vorsorgeaufträge
Vorsorgeaufträge können nicht bei der Gemeindeverwaltung deponiert werden. Der Vorsorgeauftrag kann an einem Ort nach Wunsch aufbewahrt und der genaue Hinterlegungsort beim Regionalen Zivilstandsamt Ebikon registriert werden. Dieses vermerkt den Hinterlegungsort gegen eine Geburt von CHF 75.00 in der zentralen Datenbank (Infostar).
Preis:
Einlage und Kontrolle: CHF 95.00 (zzgl. CHF 3.00 Porto und Versandkosten)
Aushändigung: kostenlos
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Teilungsamt | 041 371 13 13 | info@udligenswil.ch |