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Frist zur Einreichung der Steuererklärung / Gesuch um Fristerstreckung

Damit wir Ihre definitive Steuerveranlagung möglichst schnell vornehmen können, sind wir darauf angewiesen, dass wir Ihre Selbstdeklaration raschmöglichst zurückerhalten. Daher bitten wir Sie die Steuererklärung innert 30 Tagen einzureichen.

Sollte es Ihnen jedoch nicht möglich sein die Steuererklärung innert 30 Tagen einzureichen, bitten wir Sie rechtzeitig auf der Webseite des Kantons Luzern ein Fristverlängerungsgesuch einzureichen.

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