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Betreibungen

Das Betreibungsamt ist für die Zwangsvollstreckung nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs zuständig. Es führt gegen säumige Schuldner Betreibungsverfahren auf Pfändung und Konkurs, Faust- und Grundpfandverwertung durch. Zudem vollzieht es Arreste und Retentionen. Im Weiteren führt es das Eigentumsvorbehalts- und Viehverschreibungsregister.

  • Ausstellen von Bescheinigungen über Bestand und Umfang hängiger Betreibungsverfahren an Einwohnerinnen und Einwohner
  • Schriftliche Auskunftserteilungen aus den Betreibungs-, Eigentumsvorbehalts- und Viehverschreibungs-Register

 

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