Abrechnung Beherbergungsabgaben
Nicht alle Anbieterinnen und Anbieter von Beherbergungsplätzen wissen, dass sowohl der Kanton Luzern als auch die Gemeinde Udligenswil pro Person und Übernachtung eine Beherbergungsgebühr von je 50 Rappen verrechnet. Die Gemeinde ist hierbei verantwortlich, diese Abgaben einzufordern und anteilig dem Kanton weiterzuleiten. Die Gemeinde Udligenswil setzt dabei auf Eigenverantwortung. Gastgeberinnen und Gastgeber, welche gegen ein Entgelt Personen aufnehmen, sind ersucht, ihre Beherbergungsmöglichkeit der Finanzverwaltung Udligenswil unter Tel. 041 371 12 87 oder per Mail finanzen@udligenswil.ch zu melden. Eine Ausnahme bildet hierbei die Plattform Airbnb. Diese Übernachtungen werden direkt mit der Luzern Tourismus AG abgerechnet, wodurch eine Anmeldung bei der Gemeinde nicht notwendig ist. Die Gemeinde dankt den Anbieterinnen und Anbietern für ihre Unterstützung und wünscht allen Gästen einen schönen Aufenthalt in Udligenswil