Rasen mähen und lärmige Arbeiten
Mit Beginn des Frühlings gibt es im Garten und rund um das Haus wieder jede Menge Arbeit. Damit verbunden sind auch Lärmemissionen, verursacht durch Geräte wie Rasenmäher und Hochdruckreiniger. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch bestimmt in Artikel 684, dass «jedermann verpflichtet ist, sich aller übermässigen Einwirkungen auf die Nachbarn zu enthalten». Damit Ärger und nachbarschaftliche Auseinandersetzungen vermieden werden können, sind Rücksichtnahme und Toleranz gefragt. In diesem Sinne bitten wir Sie, Haus- und Gartenarbeiten wie Rasen mähen, Hämmern, Fräsen und weitere lärmige Arbeiten nicht frühmorgens, während der Essenszeiten und spätabends auszuführen. Wir empfehlen deshalb folgende Arbeitszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 19.00 Uhr
Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage sind Ruhetage