Energiemeldung / Energiespiegel
Energiemeldung:
Am 1. Januar 2019 ist das neue Energiegesetz des Kantons Luzern (KEnG) mit angepasster Energieverordnung (KEnV) in Kraft getreten. Weitere Informationen zum neuen Energiegesetz finden Sie auf der Homepage des Kantons Luzern, Dienststelle Umwelt und Energie.
Neu sind der Ersatz eines Wärmeerzeugers (Heizung), eines zentralen Elektro-Wassererwärmers / Boilers und die Sanierung, der Ersatz oder wesentliche Änderungen von technischen Einrichtungen zur Beheizung von Freiluftbädern (Schwimmbädern) bei der Gemeinde meldepflichtig. Solche Vorhaben müssen spätestens 20 Tage vor Baubeginn mit der nachfolgenden Energiemeldung gemeldet werden:
- Energiemeldung des Kantons Luzern
Energiespiegel Udligenswil:
Die Energiespiegel für Gemeinden können Sie auf der Webseite der kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie generieren.
Informationen
- Datum
- 7. Januar 2019
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauamt | 041 371 13 13 | bauamt@udligenswil.ch |