Mieterwechsel - Meldepflicht für Vermieter/Eigentümer
Die Grundlage für die Meldepflicht von Mieterwechsel durch die Liegenschaftsverwaltungen/Eigentümer basiert auf folgendes Gesetz:
§ 17 Abs. 1 SRL 5 - Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt (NG)
https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/5
Als Liegenschaftsverwalter/Eigentümer bitten wir Sie, diese Pflicht in Ihrem Arbeitsprozess einzugliedern und den Mieterwechsel gleich nach Abschluss des Mietvertrages zu melden.
Die Meldung der Mieterwechsel (u.a. auch interner Wechsel und Untermieter) können uns gerne über die Homepage www.drittmeldung.ch oder per E-Mail an info@udligenswil.ch zugestellt werden.
Besten Dank für die gute Zusammenarbeit.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 371 13 13 | info@udligenswil.ch |