Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Stimmberechtigt sind Personen mit Schweizer Bürgerrecht, die das 18. Altersjahr erreicht haben. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 19. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Webauftritt, im Amtsblatt und im Anschlagkasten des Gemeindehauses veröffentlicht.