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Temporäre Reklamebewilligung

Das Aufstellen von temporären Reklamen ist bewilligungspflichtig. Reklamen für örtliche Veranstaltungen wie gesellschaftliche oder sportliche Anlässe, Ausstellungen, Wahlen usw. dürfen höchstens 1.2 m2 umfassen. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer muss jederzeit gewährleistet sein. Innerhalb von vier Tagen nach der Veranstaltung sind die Reklamen zu entfernen. Andernfalls wird der Werkdienst Udligenswil die Reklamen unter Kostenfolge z.L. des Veranstalters beseitigen.

Siehe auch: Reklameverordnung

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