Bürgerrechtswesen
Die Stimmberechtigten entscheiden unter Berücksichtigung der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung abschliessend über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer und Ausländerinnen im ordentlichen Einbürgerungsverfahren.
Vorgängig überprüft die Gemeindeverwaltung Udligenswil und eine Delegation des Gemeinderates das eingereichte Gesuch und führt Gespräche mit den gesuchstellenden Personen.
Unter den nachfolgenden Dienstleistungen und Publikationen finden Sie alle weiteren Informationen zum Einbürgerungsverfahren und den entsprechenden Voraussetzungen.
Kontakt
BürgerrechtswesenSchlössligasse 2
6044 Udligenswil
Tel. 041 371 13 13
Fax 041 371 13 12
v.haas@udligenswil.ch
Personen
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