Abstimmungen / Wahlen
Urnenlokal / Urnenzeit
Beim Foyer im Gemeindehaus Udligenswil / Am Abstimmungs- oder Wahlsonntag von 10.30 – 11.00 Uhr.
Letzte Leerung Briefkasten Gemeindeverwaltung
Am Abstimmungs- oder Wahlsonntag um 11.00 Uhr.
Bedingungen / Voraussetzungen Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, die nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und die spätestens 5 Tage vor dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag ihren politischen Wohnsitz in Udligenswil haben.
Vorgehen briefliche Stimmabgabe
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Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
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Legen Sie den ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das dafür vorgesehene Stimmkuvert "Amtliches Stimm- und Wahlcouvert" (grün) und kleben Sie dieses zu.
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Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie diesen zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert (grau), so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindekanzlei erscheint.
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Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte ausreichend frankieren), es während den Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Udligenswil abgeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen.
Vorgehen persönliche Stimmabgabe
Sie haben die Möglichkeit, am Abstimmungs- oder Wahlsonntag Ihre Stimme während der Öffnungszeit des Urnenlokals persönlich abzugeben. Der Stimmrechtsausweis ist im Urnenbüro abzugeben.
Resultate
Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die Schlussresultate des Bundes finden Sie unter www.admin.ch und des Kantons unter www.lu.ch.
Weitere Informationen zum Thema Parlament, Wahlprozedere sowie Kandidierende finden Sie hier.
Erklär-Videos in allen Landessprachen
Die Bundeskanzlei erstellt zu den Abstimmungsvorlagen leicht verständliche Erklär-Videos in allen vier Landessprachen, die das Wichtigste zu den einzelnen Vorlagen sowie die Argumente der befürwortenden und der gegnerischen Seite enthalten. Die Erläuterungen werden für Hörbehinderte und Gehörlose auch in der Gebärdensprache wiedergegeben.