Gesamtrevision der Ortsplanung / Öffentliche Auflage
Öffentliche Auflage vom 6. Mai 2024 bis am 4. Juni 2024
Im Sinne von §§ 6 und 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und § 6 Planungs- und Bauverordnung (PBV) wird die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Udligenswil während 30 Tagen bei der Gemeinde Udligenswil, Schlössligasse 2, Postfach 18, 6044 Udligenswil, öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist können die Unterlagen auch auf der Webseite der Gemeinde Udligenswil eingesehen werden.
Allfällige öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen gegen die eigentümerverbindliche Nutzungsplanung sind während der Auflagefrist, vom 6. Mai 2024 bis 4. Juni 2024 schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Udligenswil, Schlössligasse 2, Postfach 18, 6044 Udligenswil, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bezüglich Einsprachelegitimation wird auf § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes verwiesen.
Bürgersprechstunden
Für Ihre Fragen oder Anliegen werden zwei Bürgersprechstunden mit Vertretern des Gemeinderates und den Raumplanern angeboten. Diese Bürgersprechstunden finden an den nachfolgenden Tagen statt:
- Montag, 13. Mai 2024 von 10.00 - 15.00 Uhr
- Mittwoch, 22. Mai 2024 von 13.00 - 18.00 Uhr
Bitte reservieren Sie einen Termin unter info@udligenswil.ch oder Tel. 041 371 13 13.